Die Wartung der Anlagen ist gemäß Ministerialerlass vom 10. März 1998 „Allgemeine Brandschutzkriterien für die Bewältigung von Notfällen am Arbeitsplatz“ vorgeschrieben.
Die technischen Normen von UNI/CEI enthalten Hinweise zur Durchführung der Wartung. Brandmeldesysteme
UNI 11224:2019 beschreibt die Verfahren für die Erstprüfung, Überwachung und regelmäßige Prüfung, Wartung und allgemeine Überprüfung von automatischen Brandmeldesystemen.
UNI 11224:2019 Erstinspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen
Diese Norm beschreibt die Verfahren für die Erstinspektion, Überwachung und wiederkehrende Inspektion, Wartung und allgemeine Überprüfung von Brandmeldesystemen. Dies gilt auch, wenn das Brandmeldesystem zur Aktivierung einer automatischen Löschanlage oder zur Betätigung von Brandschutzeinrichtungen verwendet wird. Der Zweck der Wartungstätigkeiten besteht darin, die Funktionalität der Systeme und nicht deren Wirksamkeit zu überprüfen. Hierzu wird auf UNI 9795 verwiesen.
Entspricht eine Brandmeldeanlage nicht den Regeln der Technik, fallen Abhilfemaßnahmen nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Norm gilt sowohl für neue als auch für bestehende Systeme.
Ersetzt: UNI 11224:2011 – Die Überarbeitung wurde unter Berücksichtigung der technologischen Aktualisierung und ihrer Angleichung an die Inhalte der neuen Ausgabe 2013 von UNI 9795 und UNI/TR 11607:2015 und UNI/TR 11694:2017 erstellt, insbesondere: – die Tests und Kontrollen der akustischen und optischen Signalgeräte wurden geändert und vor allem eingeführt; - die Tests und Kontrollen der ASD-Systeme wurden geändert und vor allem implementiert; - Der Punkt „Allgemeine Überprüfung des Systems“ wurde überarbeitet und die Häufigkeit geändert. - Der Prozentsatz der Anzahl der während der zwölf Monate im Alarmfall zu überprüfenden Punkte wurde entsprechend dem Alter des Systems geändert.
Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
- DM 10.03.1998 Allgemeine Kriterien für Brandschutz und Notfallmanagement an Orten von
Arbeit - Kunst. 4 „Kontrolle und Wartung von Feuerlöschsystemen und -geräten“.
- DM 37/2008 Verordnung zur Durchführung von Artikel 11-quaterdecies, Absatz 13, Buchstabe
Zu)
des Gesetzes Nr. 248 vom 2. Dezember 2005, mit der Neuordnung der Bestimmungen über die Tätigkeit von
Installation von Systemen innerhalb von Gebäuden. Kunst. 5 „Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit“.
- Gesetzesdekret 81/2008 zur Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2007, Nr. 123, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. - Anhang IV, Kapitel 4 „Maßnahmen gegen Feuer und Explosion“, Absatz 4.1.3.
– Präsidialerlass Nr. 151 vom 1. August 2011. Verordnung zur Vereinfachung der Verfahren zur Brandverhütung gemäß Artikel 49 Absatz 4-quater, Gesetzesdekret Nr. 31. Mai 2010. 78, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 122
- Ministerialerlass vom 7. August 2012 Bestimmungen über die Methoden zur Einreichung von Anträgen in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen und die beizufügende Dokumentation gemäß Artikel 2 Absatz 7 des Präsidialerlasses 151/2011
- Dekret vom 20. Dezember 2012 – Technische Vorschriften für den Brandschutz für aktive Brandschutzsysteme, die in Aktivitäten installiert sind, die Brandschutzkontrollen unterliegen
Wichtigste Referenznormen für die Wartung von Brandschutzsystemen
UNI /UNI EN / UNI CEN/TS / UNI CEN/TR
- UNI EN 54 Brandmelde- und Feueralarmsysteme (Serie)
- UNI EN 671-3:2009 Stationäre Feuerlöschanlagen – Schlauchsysteme – Teil 3: Wartung von halbstarren Schlauchhaspeln und flexiblen Schlauchwandhydranten
- UNI 9795:2013 Ortsfeste automatische Brandmelde- und Alarmsysteme – Entwurf, Installation und Betrieb
- UNI 10779:2014 Feuerlöschsysteme – Hydrantennetze – Planung, Installation und Betrieb - UNI 11292:2008 Räumlichkeiten zur Unterbringung von Pumpeinheiten für Feuerlöschsysteme – Konstruktion und Funktionsmerkmale
- UNI 11224:2019 Erstinspektion und Wartung von Brandmeldesystemen.
- UNI 11280:2012 Erstinspektion und Wartung von gasförmigen Feuerlöschsystemen
- UNI/TS 11512:2013 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Komponenten für Gaslöschanlagen – Anforderungen und Prüfverfahren für die Kompatibilität zwischen Komponenten
- UNI EN 12094 Stationäre Feuerlöschanlagen – Komponenten für Gaslöschanlagen (Serie)
- UNI EN 12259 Ortsfeste Brandschutzanlagen – Komponenten für Sprinkler- und Wassersprühsysteme (Serie)
- UNI EN 16925:2019 Stationäre Feuerlöschanlagen – Automatische Sprinkleranlagen für Wohngebäude – Planung, Installation und Wartung
UNI EN 12416-2:2007 Stationäre Feuerlöschanlagen – Pulverlöschanlagen – Teil 2: Entwurf, Bau und Wartung
- UNI EN 12845:2015 Stationäre Feuerlöschanlagen – Automatische Sprinkleranlagen – Planung, Installation und Wartung
- EC 1-2016 UNI EN 12845:2015 Korrekturfehler 1
- EN 13565-2:2009 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Schaumlöschanlagen – Teil 2: Planung, Bau und Instandhaltung
- UNI CEN/TS 14816:2009 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Wassersprühsysteme – Planung, Installation und Wartung
- UNI CEN/TS14972:2011 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Wassernebelsysteme – Planung und Installation
- UNI EN 15004 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Gaslöschsysteme (Serie)
- UNI ISO 15779:2012 Ortsfeste Feuerlöschanlagen – Löschanlagen mit kondensiertem Aerosol – Anforderungen und Prüfverfahren für Komponenten sowie Entwurf, Installation und Wartung der Anlagen – Allgemeine Anforderungen


Überwachungsmethodik
Die Überwachung erfolgt durch beauftragtes Personal, das in der Regel täglich, wöchentlich oder monatlich in den Schutzbereichen präsent ist, je nach Art der durchzuführenden Kontrollen und Größe des Systems.
Die Überprüfung muss gemäß den Anweisungen im Bedienungs- und Wartungshandbuch des Systems und den Sicherheitsverfahren des Unternehmens durchgeführt werden.
Es muss zumindest eine Sichtprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich das Gerät in einem normalen Betriebszustand befindet, keine sichtbaren Schäden aufweist und nicht durch Materialien jeglicher Art verdeckt/blockiert ist.
Die Überprüfung muss eine Überprüfung der an der Meldezentrale und an allen peripheren Melde- und/oder Wiederholungseinrichtungen vorhandenen Statussignale umfassen und sicherstellen, dass diese die erforderliche Aufmerksamkeit erhalten haben.
Außerdem muss auf Ebene 1 (UNI EN 54-2:2007 Punkt 12.6) überprüft werden, dass die Steuereinheit die Befehle akzeptiert und dass die LEDs und das Display keine Betriebsstörungen aufweisen (Durchführen des Lampentests, falls implementiert; Ein- und/oder Ausschalten der LEDs, Aktivieren der Display-Hintergrundbeleuchtung usw.).
Überprüfen Sie mindestens monatlich, ob die Ersatzteile in der erwarteten Menge vorhanden sind und bestellen Sie diese nach, wenn sie verwendet werden. Gehen Sie mit der gleichen Sorgfalt mit Verbrauchsmaterialien (Druckerpapier etc.) um.
Die Häufigkeit der Überwachung muss. entsprechend intensiviert werden, wenn es Umweltbedingungen gibt
Details wie:
- Installation in sehr staubigen Umgebungen;
- Installation in Umgebungen mit häufigen Temperaturschwankungen;
- Installation in Umgebungen mit hoher Luftfeuchtigkeit oder Vorhandensein von Dämpfen;
- spezifische Anforderungen des Herstellers oder Designers.
Aufgrund der besonderen Komplexität von Ansaugrauchmeldesystemen muss die Überwachung folgende Maßnahmen umfassen:
- Überprüfen Sie die Funktion der LEDs und Ereigniswiederholungslampen, beispielsweise über einen bestimmten Befehl.
- Überprüfung und Aufzeichnung des aktuellen Durchflusswertes (sofern verfügbar) oder des Vorliegens eines Durchflussfehlers;
- Überprüfen Sie, ob andere Alarm- oder Anomaliesignale erkennbar sind.
- falls vorhanden, Sichtprüfung der Siphons zur Kondensatableitung durch die Saugleitungen;
- Sichtprüfung des Zustands der Saugrohre und ihrer Halterungen in Umgebungen, in denen sie mechanischer Beanspruchung ausgesetzt sind.