Brauchen Sie Hilfe?
Immer für Sie da
ZUFAHRT ZUR BAUSTELLE - PERSONALEIGENTÜMERKLÄRUNG
Sie sind berechtigt, die Baustelle zu betreten
Bedenken Sie, dass jede falsche Aussage strafbar ist.
Hiermit informiere ich Sie, dass die Verwendung von PSA den Bestimmungen in Artikel 78 des Gesetzesdekrets vom 9. April 2008, Nr. unterliegt. 81, dessen Inhalt nachstehend wiedergegeben wird:
1. das vom Arbeitgeber organisierte Schulungs- und Unterweisungsprogramm zur richtigen Verwendung und praktischen Anwendung der PSA absolvieren.
2. die bereitgestellte PSA entsprechend den erhaltenen Informationen und Schulungen sowie den gegebenenfalls organisierten und durchgeführten Schulungen zu verwenden.
3. Gehen Sie pfleglich mit der bereitgestellten PSA um und nehmen Sie keine eigenmächtigen Veränderungen daran vor.
4. Befolgen Sie am Ende der Verwendung die Unternehmensrichtlinien zur Rückgabe der PSA.
5. Sollten an der persönlichen Schutzausrüstung Mängel unterschiedlicher Art auftreten oder körperliche Störungen oder Behinderungen auftreten, sind diese dem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten unverzüglich zu melden, damit rechtzeitig eingegriffen werden kann.
Vielen Dank vom Team Bernazzoli
Versuchen Sie es später erneut