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ZUGANG ZUR BAUSTELLE - SELBSTERKLÄRUNG DES PERSONALS
SIE SIND ZUM ZUTRITT ZUR BAUSTELLE BERECHTIGT.
Denken Sie daran, dass jede Falschaussage strafbar ist.
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Verwendung von PSA den Bestimmungen von Artikel 78 des Gesetzesdekrets Nr. 81 vom 9. April 2008 unterliegt, dessen Inhalt im Folgenden wiedergegeben wird:
1. die vom Arbeitgeber organisierte Schulung und Unterweisung in Bezug auf die korrekte Verwendung und praktische Anwendung von PSA absolvieren.
2. Die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung ist gemäß den erhaltenen Informationen und Schulungen sowie allen organisierten und durchgeführten Schulungen zu verwenden.
3. Gehen Sie sorgsam mit der Ihnen zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstung um und nehmen Sie keine Veränderungen daran eigenmächtig vor.
4. Nach Gebrauch sind die firmeninternen Verfahren zur Rückgabe der PSA zu befolgen.
5. Sollte die persönliche Schutzausrüstung Mängel jeglicher Art aufweisen oder körperliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen verursachen, sind diese unverzüglich dem Arbeitgeber, dem Manager oder dem Vorgesetzten zu melden, damit umgehend Maßnahmen ergriffen werden können.
Vielen Dank vom Team Bernazzoli
Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

