
Der Transformationsplan 5.0, der den Transformationsplan 4.0 ergänzt, ist Teil einer umfassenderen Strategie zur Unterstützung der digitalen und energetischen Transformation von Unternehmen und stellt ihnen für den Zeitraum 2024–2025 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Konkret zielt Transformation 5.0 mit einem Gesamtbudget von 6,3 Milliarden Euro, im Einklang mit den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen des REPowerEU-Plans, darauf ab, die Transformation der Produktionsprozesse von Unternehmen zu fördern und so den Herausforderungen der digitalen und energetischen Transformation zu begegnen. Artikel 38 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 2. März 2024, geändert durch Gesetz Nr. 19, wurde in das Gesetz Nr. 19 vom 2. März 2024 umgewandelt. Mit dem Erlass Nr. 56 vom 24. Juli 2020, der „Weitere dringende Bestimmungen zur Umsetzung des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR)“ enthält, wurde der neue Übergangsplan 5.0 eingeführt. Dieser sieht eine Steuergutschrift für Unternehmen vor, die vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 neue Investitionen in Unternehmen mit Sitz in Italien tätigen. Voraussetzung ist, dass die Investitionen im Rahmen von Innovationsprojekten zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionsanlage um mindestens 3 Prozent oder alternativ zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs der von der Investition betroffenen Prozesse um mindestens 5 Prozent führen. Der interministerielle Erlass vom 24. Juli 2024 legt die Umsetzungsmethoden für die neue Steuergutschrift fest, insbesondere den subjektiven und objektiven Anwendungsbereich, die Höhe der Förderung, die Bestimmungen zum Zugangsverfahren, zur Verwendung und zu den erforderlichen Unterlagen. Gemäß dem Dekret der Geschäftsleitung vom 6. August 2024 wird die IT-Plattform ab dem 7. August 2024 um 12:00 Uhr für die Einreichung von Vorankündigungen zur Beantragung der Steuergutschrift „Übergang 5.0“ sowie von Bestätigungen für vom Verkäufer angenommene Bestellungen mit einer Anzahlung von mindestens 20 Prozent des Kaufpreises freigeschaltet. Diese Mitteilungen sind ausschließlich über das elektronische System zur Verwaltung der Maßnahme im Bereich „Übergang 5.0“ der GSE-Website (Zugang über SPID) unter Verwendung der dort bereitgestellten Formulare und Ausfüllhinweise einzureichen. Die Fristen für die Einreichung von Mitteilungen zum Abschluss von Innovationsprojekten gemäß Artikel 12 Absatz 6 des oben genannten Dekrets vom 24. Juli 2024 werden durch eine nachfolgende Bestimmung des MIMIT festgelegt. BERNAZZOLI Per. Ind. ENZO und sein Team unterstützen Sie während der gesamten Planungsphase und gewährleisten einen pünktlichen Arbeitsbeginn.

Die Maßnahme besteht aus einer Steuergutschrift, die proportional zu den Ausgaben für Neuinvestitionen in Produktionsanlagen auf italienischem Gebiet im Zeitraum 2024–2025 ist. Die Steuergutschrift wird gewährt, sofern eine Reduzierung des Energieverbrauchs um mindestens 3 % für die Produktionsanlage oder alternativ um mindestens 5 % für den von der Investition betroffenen Prozess erreicht wird. Die Reduzierung des Energieverbrauchs muss konkret auf Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte zurückzuführen sein, die für den technologischen und digitalen Wandel von Unternehmen gemäß dem Modell „Industrie 4.0“ (Anhänge A und B zu Gesetz 232/2016) von Bedeutung sind. Für die Anwendung der Maßnahme „Übergangsplan 5.0“ werden die folgenden Vermögenswerte zu den in Anhang B des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 aufgeführten Vermögenswerten gezählt: – Software, Systeme, Plattformen oder Anwendungen für Anlagenintelligenz, die die kontinuierliche Überwachung und Visualisierung des Energieverbrauchs sowie der selbst erzeugten und verbrauchten Energie gewährleisten oder Energieeffizienzmechanismen durch die Erfassung und Verarbeitung von Daten, unter anderem von IoT-Feldsensoren (Energie-Dashboards), einführen; – Unternehmenssoftware, sofern diese zusammen mit der unter Buchstabe a) genannten Software, den Systemen oder Plattformen erworben wird. Folgende Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig im Rahmen von Innovationsprojekten: neue materielle Vermögenswerte, die für den Geschäftsbetrieb zur Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch – mit Ausnahme von Biomasse – unerlässlich sind, einschließlich Systemen zur Speicherung der erzeugten Energie; Ausgaben für die Mitarbeiterschulung in für die Transformation von Produktionsprozessen relevanten Kompetenzen (bis zu 10 % der Investitionen in Sachanlagen und maximal 300.000 €). Alle in Italien ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten sind unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftszweig, ihrer Größe oder der angewandten Besteuerungsmethode anspruchsberechtigt. Das Gesetz regelt Ausnahmefälle (Artikel 38 Absatz 3), wie beispielsweise finanzielle Schwierigkeiten oder die Anwendung von Sanktionen. Die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Versicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge ist ebenfalls erforderlich. Die Höhe der Steuergutschrift richtet sich nach dem Investitionsanteil und der Verbrauchsreduzierung. Investitionsquoten bis zu 2,5 Millionen Euro Produktionsstruktur und -prozess % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3–6 % Prozess: 5–10 % 35 % Produktionsstruktur: 6–10 % Prozess: 10–15 % 40 % Produktionsstruktur: über 10 % Prozess: über 15 % 45 % Investitionsquoten von 2,5 bis 10 Millionen Euro Produktionsstruktur und -prozess % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3–6 % Prozess: 5–10 % 15 % Produktionsstruktur: 6–10 % Prozess: 10–15 % 20 % Produktionsstruktur: über 10 % Prozess: über 15 % 25 % Investitionsquoten über 10 Millionen Euro Produktionsstruktur und -prozess % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3–6 % Prozess: 5–10 % 5 % Produktionsstruktur: 6–10 % Prozess: 10–15 % 10 % Produktionsstruktur: über 10 % Prozess: über 15 % 15 % Die anerkannte Steuergutschrift kann nur bis zum 31. Dezember 2025, fünf Tage nach der regulären Datenübermittlung des GSE an die Steuerbehörde, im Formular F24, das über die Online-Dienste der Steuerbehörde eingereicht werden muss, als Verrechnungsposten verwendet werden. Nicht genutzte Gutschriften werden bis zum 31. Dezember 2025 übertragen und können in fünf gleichen jährlichen Raten verwendet werden.

Tor
La procedura per l’accesso all’agevolazione è subordinata alla presentazione di una certificazione «Ex ante», attestante la riduzione dei consumi energetici conseguibile mediante gli investimenti progettati, ed una «Ex post», comprovante l’effettiva realizzazione degli investimenti in conformità alla certificazione ex ante.

Zertifizierungsstellen
Ai sensi dell’art 15, comma 6 del decreto i soggetti abilitati al rilascio delle certificazioni sono:

Per la prenotazione del credito d’Imposta le imprese inviano una Comunicazione Preventiva, corredata dalla Certificazione ex-ante, tramite la Piattaforma Informatica «Transizione 5.0» accessibile tramite SPID dall’Area Clienti del sito istituzionale del GSE.

Beni funzionali alla trasformazione tecnologica e digitale delle imprese secondo il modello «Industria 4.0» Beni strumentali il cui funzionamento è controllato da sistemi computerizzati o gestito tramite opportuni sensori e azionamenti:

ANHANG B (Artikel 1 Absatz 10) – Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen
Immaterielle Vermögenswerte (Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen) im Zusammenhang mit Investitionen in materielle Vermögenswerte „Industrie 4.0“: o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die Entwicklung, Definition/Qualifizierung der Leistung und Produktion von Produkten aus unkonventionellen oder Hochleistungsmaterialien, die die Entwicklung, 3D-Modellierung, Simulation, Experimente, Prototypenerstellung und gleichzeitige Verifizierung des Produktionsprozesses, des Produkts und seiner Eigenschaften (funktionale und ökologische Auswirkungen) und/oder die digitale und integrierte Archivierung von Informationen zum Produktlebenszyklus im Unternehmensinformationssystem (EDM, PDM, PLM, Big-Data-Analysesysteme) ermöglichen; o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die Entwicklung und Neugestaltung von Produktionssystemen unter Berücksichtigung der Material- und Informationsflüsse; o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zur Entscheidungsunterstützung, die analysierte Daten aus der Praxis interpretieren und den Online-Bedienern konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Produktqualität und der Effizienz des Produktionssystems geben; o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Management und die Produktionskoordination mit hoher Integration von Serviceleistungen wie Werkslogistik und Instandhaltung (wie z. B. innerbetriebliche Kommunikationssysteme, Feldbusse, SCADA-Systeme, MES-Systeme, CMMS-Systeme, innovative Lösungen mit Merkmalen, die auf IoT- und/oder Cloud-Computing-Paradigmen beruhen) oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zur Überwachung und Steuerung der Betriebsbedingungen von Maschinen und Produktionssystemen, die mit Werksinformationssystemen und/oder Cloud-Lösungen verbunden sind, oder Virtual-Reality-Software, -Systeme, -Plattformen und -Anwendungen zur realistischen Untersuchung von Komponenten und Abläufen (z. B. Montage), sowohl in immersiven als auch in rein visuellen Kontexten, oder Reverse-Modeling- und Engineering-Software, -Systeme, -Plattformen und -Anwendungen zur virtuellen Rekonstruktion realer Kontexte, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen, die dank eines Netzwerks vernetzter intelligenter Sensoren sowohl untereinander als auch mit der Umgebung und den Stakeholdern (Industrielles Internet der Dinge) kommunizieren und Daten und Informationen austauschen können, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zur Disposition von Aktivitäten und zur Weiterleitung von Produkten innerhalb der Systemproduktion, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Qualitätsmanagement auf Ebene des Produktionssystems und zugehöriger Prozesse, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für den Zugriff auf einen virtualisierten, gemeinsam genutzten und/oder konfigurierbaren Satz von Ressourcen zur Unterstützung von Produktionsprozessen und Produktion und/oder Lieferkettenmanagement (Cloud Computing) oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für industrielle Analytik, die der Verarbeitung und Aufbereitung von Big Data aus IoT-Sensoren im Industriesektor dienen (Datenanalyse & Visualisierung, Simulation und Prognose), Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für künstliche Intelligenz & Maschinelles Lernen, das Maschinen ermöglicht, in spezifischen Bereichen intelligente Fähigkeiten und/oder Aktivitäten zu demonstrieren, um die Qualität des Produktionsprozesses und den zuverlässigen Betrieb von Maschinen und/oder Anlagen zu gewährleisten; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die automatisierte und intelligente Produktion, die sich durch hohe kognitive Kapazität, Interaktion und Anpassung an den Kontext, Selbstlernfähigkeit und Rekonfigurierbarkeit (Cybersystem) auszeichnen; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für den Einsatz entlang der Produktionslinien von Robotern, kollaborativen Robotern und intelligenten Maschinen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, der Qualität der Endprodukte und der vorausschauenden Wartung; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Management von Augmented Reality durch tragbare Geräte; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für Geräte und neue Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine, die die Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Informationen in sprachlicher, visueller und taktiler Form ermöglichen; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die Anlagenintelligenz, die Energieeffizienz und Dezentralisierungsmechanismen gewährleisten, bei denen die Energieerzeugung und/oder -speicherung (zumindest teilweise) an das Werk delegiert werden kann; Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zum Schutz von Netzwerken, Daten, Programmen, Maschinen und Anlagen vor Bedrohungen. Angriffe, Schäden und unberechtigter Zugriff (Cybersicherheit) oder virtuelle Industrialisierungssoftware, Systeme, Plattformen und Anwendungen, die durch die virtuelle Simulation der neuen Umgebung und das Hochladen der Informationen auf die cyber-physischen Systeme, sobald alle Prüfungen abgeschlossen sind, stundenlange Tests und Maschinenstillstandszeiten entlang realer Produktionslinien vermeiden ermöglichen.

