Übergangsplan 5.0

Der Transition Plan 5.0 ist ergänzend zum Transition Plan 4.0 Teil der umfassenderen Strategie zur Unterstützung des digitalen und energetischen Transformationsprozesses von Unternehmen und stellt ihnen im Zweijahreszeitraum 2024–2025 12,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Einklang mit den im REPowerEU-Plan vorgesehenen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zielt Transition 5.0 mit einer Gesamtmittelausstattung von 6,3 Milliarden Euro insbesondere darauf ab, die Umgestaltung der Produktionsprozesse von Unternehmen zu fördern und so auf die Herausforderungen zu reagieren, die sich aus dem doppelten Wandel – Digitalisierung und Energiewende – ergeben. Artikel 38 des Gesetzesdekrets vom 2. März 2024, Nr. 19, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 29. April 2024, Nr. Mit dem Gesetzesentwurf Nr. 56, der „Weitere dringende Bestimmungen für die Umsetzung des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR)“ enthält, wurde der neue Übergangsplan 5.0 ins Leben gerufen, der eine Steuergutschrift für Unternehmen einführt, die ab dem 1. Januar 2024 und bis zum 31. Dezember 2025 neue Investitionen tätigen. Diese sind für Unternehmen mit Sitz im Staatsgebiet bestimmt, die im Rahmen von Innovationsprojekten eine Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionsstruktur um nicht weniger als 3 Prozent oder alternativ eine Reduzierung des Energieverbrauchs der von der Investition betroffenen Prozesse um nicht weniger als 5 Prozent beinhalten. Der interministerielle Erlass vom 24. Juli 2024 legt die Umsetzungsmodalitäten der neuen Steuergutschrift fest, insbesondere im Hinblick auf den subjektiven und objektiven Umfang sowie die Höhe des Vorteils, die Bestimmungen zum Verfahren für den Zugang zum Vorteil, die damit verbundene Verwendung und den damit verbundenen Dokumentationsaufwand. Der Direktionserlass vom 6. August 2024 sieht die Öffnung der IT-Plattform ab dem 7. August 2024, 12:00 Uhr, für die Übermittlung von Präventivmitteilungen zur Verbuchung der Steuergutschrift „Transition 5.0“ sowie von Bestätigungsmitteilungen im Zusammenhang mit der Aufgabe von vom Verkäufer angenommenen Bestellungen mit Zahlung einer Anzahlung von mindestens 20 Prozent des Anschaffungswerts vor. Die Übermittlung dieser Mitteilungen muss ausschließlich über das Telematiksystem zur Verwaltung der Maßnahme erfolgen, das im speziellen Abschnitt „Transition 5.0“ der GSE-Website verfügbar ist und über SPID zugänglich ist, und zwar unter Verwendung der dort bereitgestellten Formulare und Anweisungen zum Ausfüllen. Die Eröffnungsfristen für die Einreichung von Mitteilungen über den Abschluss von Innovationsprojekten gemäß Artikel 12 Absatz 6 des oben genannten Dekrets vom 24. Juli 2024 werden in einer späteren Bestimmung des MIMIT festgelegt. BERNAZZOLI Für. Ind. ENZO begleitet Sie mit seinem Arbeitsteam während der gesamten Entwurfsphase und sorgt für einen pünktlichen Arbeitsbeginn.

Architektureinrichtungen

Die Maßnahme besteht aus einer Erleichterung in Form einer Steuergutschrift, die proportional zu den Ausgaben für Neuinvestitionen in Produktionsanlagen auf dem Staatsgebiet ist und im Zweijahreszeitraum 2024–2025 durchgeführt wird. Die Gewährung der Steuergutschrift setzt voraus, dass eine Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionsstruktur um mindestens 3 % bzw. des von der Investition betroffenen Prozesses um mindestens 5 % erreicht wird. Insbesondere muss die Reduzierung des Energieverbrauchs durch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte erfolgen, die für den technologischen und digitalen Wandel der Unternehmen gemäß dem Modell „Industrie 4.0“ (Anhänge A und B zum Gesetz 232/2016) von Bedeutung sind. Es wird festgelegt, dass für die Zwecke der Anwendung der Maßnahme Übergangsplan 5.0 die folgenden Waren zu den in Anhang B des Gesetzes Nr. 11. Dezember 2016 aufgeführten Waren gehören: 232, außerdem: - Software, Systeme, Plattformen oder Anwendungen für die Intelligenz von Anlagen, die eine kontinuierliche Überwachung und Visualisierung des Energieverbrauchs sowie der selbst erzeugten und selbst verbrauchten Energie gewährleisten oder Energieeffizienzmechanismen einführen, und zwar durch die Erfassung und Verarbeitung von Daten, die auch von IoT-Feldsensoren stammen (Energy Dashboarding); - Unternehmensverwaltungssoftware, wenn sie zusammen mit der in Buchstabe a) genannten Software, den Systemen oder Plattformen erworben wird. Im Rahmen von Innovationsprojekten sind außerdem förderfähig: neue Sachanlagen, die für den Betrieb eines Unternehmens zur Eigenerzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ausgenommen Biomasse) zum Eigenverbrauch bestimmt sind, einschließlich Anlagen zur Speicherung der erzeugten Energie; Kosten für die Schulung des Personals in für die Umstellung der Produktionsprozesse nützlichen Fähigkeiten (bis zu 10 % der in Kapitalgüter getätigten Investitionen und bis zu einer Höchstgrenze von 300.000 Euro). Von der Förderung können alle in Italien ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten mit Sitz in Italien profitieren, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftszweig, ihrer Größe und dem angewandten Steuersystem zur Ermittlung des Geschäftseinkommens. Das Gesetz regelt bestimmte Ausschlussfälle (Art. 38, Absatz 3), wie etwa Situationen finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens oder die Anwendung von Verbotssanktionen. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Sozialversicherungsbeiträge erforderlich. Die Höhe der Steuergutschrift variiert in Abhängigkeit von der Investitionsquote und der Konsumminderung. Investitionsquoten bis 2,5 Mio. Euro Produktionsstruktur und beteiligte Prozesse % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3-6% Prozess: 5-10% 35% Produktionsstruktur: 6-10% Prozess: 10-15% 40% Produktionsstruktur: über 10% Prozess: über 15% 45% Investitionsquoten von 2,5 bis 10 Mio. Euro Produktionsstruktur und beteiligte Prozesse % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3-6% Prozess: 5-10% 15% Produktionsstruktur: 6-10% Prozess: 10-15% 20% Produktionsstruktur: über 10% Prozess: über 15% 25% Investitionsquoten über 10 Mio. Euro Produktionsstruktur und beteiligte Prozesse % Reduzierung des Energieverbrauchs Produktionsstruktur: 3-6% Prozess: 5-10% 5% Produktionsstruktur: 6-10% Prozess: 10-15% 10% Produktionsstruktur: über 10% Prozess: über 15% 15% Die anerkannte Steuergutschrift kann ausschließlich als Verrechnungsmöglichkeit im Formular F24 verwendet werden, das über die Online-Dienste der Einnahmenagentur bis zum 31.12.2025, 5 Tage nach der regulären Übermittlung der Daten durch die GSE an die Einnahmenagentur, eingereicht wird. Ein bis zum 31.12.2025 noch nicht verbrauchtes Guthaben wird übertragen und kann in 5 gleich hohen Jahresraten eingelöst werden.

Tor

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Vorlage einer „Ex ante“-Bescheinigung, die die durch die geplanten Investitionen erreichbare Reduzierung des Energieverbrauchs bescheinigt, sowie einer „Ex post“-Bescheinigung, die die tatsächliche Umsetzung der Investitionen in Übereinstimmung mit der Ex ante-Bescheinigung belegt.

Zertifizierer

Gemäß Art. Gemäß Art. 15 Absatz 6 des Dekrets sind folgende Stellen zur Ausstellung von Zertifizierungen befugt: - Energiemanagementexperten (EGE), zertifiziert von einer akkreditierten Stelle gemäß der Norm UNI CEI 11339; - Energiedienstleistungsunternehmen (ESCo), zertifiziert von einer akkreditierten Stelle gemäß der Norm UNI CEI 11352; - in den Abteilungen A und B des Berufsregisters eingetragene Ingenieure sowie in den Abteilungen „Mechanik und Energieeffizienz“ und „Elektrische Systeme und Automatisierung“ im Berufsregister eingetragene Industriefachleute und Diplom-Industriefachleute mit Kenntnissen und nachgewiesener Erfahrung auf dem Gebiet der Energieeffizienz von Produktionsprozessen.

Verfahrenszusammenfassung

Um die Steuergutschrift zu erhalten, senden Unternehmen eine Präventivmitteilung zusammen mit der Ex-ante-Zertifizierung über die IT-Plattform „Transition 5.0“, die über SPID vom Kundenbereich der institutionellen GSE-Website aus zugänglich ist. Die versendeten Präventivmitteilungen werden von GSE in der chronologischen Reihenfolge des Versands ausgewertet und verwaltet. Dabei werden ausschließlich das korrekte Hochladen der Daten auf die IT-Plattform, die Vollständigkeit der bereitgestellten Dokumente und Informationen sowie die Einhaltung der Höchstgrenze der zulässigen Kosten für jedes begünstigte Unternehmen pro Jahr (50 Millionen Euro) überprüft. Innerhalb von 30 Tagen nach Bestätigung des reservierten Kredits (Eingangsbestätigung) sendet das Unternehmen eine Mitteilung über die Ausführung der vom Verkäufer angenommenen Bestellungen mit Zahlung einer Anzahlung in Höhe von mindestens 20 Prozent der Anschaffungskosten der in den Anhängen A/B genannten Waren und Eigenproduktionsanlagen. Nach Abschluss des Innovationsprojekts sendet das Unternehmen eine Abschlussmitteilung zusammen mit der Ex-post-Zertifizierung, die die zur Identifizierung des abgeschlossenen Innovationsprojekts erforderlichen Informationen enthält. Vorschriften Direktorialerlass vom 6. August 2024 – Bedingungen und Methoden für die Einreichung von Anträgen Interministerieller Erlass vom 24. Juli 2024 – Methoden zur Umsetzung des Übergangsplans 5.0 Art. 38 des Gesetzesdekrets vom 2. März 2024, Nr. 19 – Weitere dringende Bestimmungen zur Umsetzung des Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplans (PNRR) … Art. 38 Transition 5.0 1. Um den digitalen und energetischen Transformationsprozess von Unternehmen zu unterstützen, wird in Umsetzung der Bestimmungen des Beschlusses des ECOFIN-Rates vom 8. Dezember 2023 und insbesondere der Bestimmungen in Bezug auf Investition 15 – „Transition 5.0“ der Mission 7 – REPowerEU der Transition Plan 5.0 erstellt. 2. Allen im Staatsgebiet ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten im Staatsgebiet von nichtansässigen Subjekten wird, unabhängig von ihrer Rechtsform, ihrem Wirtschaftszweig, ihrer Größe und dem Steuersystem zur Ermittlung des Unternehmenseinkommens, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 im Rahmen von Innovationsprojekten, die zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs führen, neue Investitionen in Produktionsanlagen im Staatsgebiet tätigen, eine Steuergutschrift im Rahmen der in Absatz 21 genannten Mittel zuerkannt, die proportional zu den Ausgaben für die unter den in den nachfolgenden Absätzen festgelegten Bedingungen und Maßnahmen getätigten Investitionen ist. … Gesetz vom 11. Dezember 2016, Nr. 232 / Begünstigte Waren

ANHANG A (Artikel 1 Absatz 9)

Güter, die für die technologische und digitale Transformation von Unternehmen gemäß dem Modell „Industrie 4.0“ funktional sind. Investitionsgüter, deren Betrieb durch computergestützte Systeme gesteuert oder über entsprechende Sensoren und Antriebe verwaltet wird: • Werkzeugmaschinen zum Abtragen, • Werkzeugmaschinen, die mit Lasern und anderen Energieflussprozessen (z. B. Plasma, Wasserstrahl, Elektronenstrahl), Elektroerosion oder elektrochemischen Prozessen arbeiten, • Werkzeugmaschinen und Systeme zur Herstellung von Produkten durch Umwandlung von Materialien und Rohstoffen, • Werkzeugmaschinen zur plastischen Verformung von Metallen und anderen Materialien, • Werkzeugmaschinen zum Montieren, Fügen und Schweißen, Maschinen zum Verpacken und Umhüllen, • Werkzeugmaschinen zur Deproduktion und Neuverpackung zur Rückgewinnung von Materialien und Funktionen aus Industrieabfällen und Altprodukten (z. B. Maschinen zur Demontage, Trennung, Zerkleinerung, Chemikalienrückgewinnung), • Roboter, kollaborative Roboter und Multirobotersysteme, • Werkzeugmaschinen und Systeme zur Übertragung oder Veränderung der Oberflächeneigenschaften von Produkten oder zur Funktionalisierung von Oberflächen, • Maschinen für die additive Fertigung im Industriesektor, • Maschinen, einschließlich Antriebs- und Bedienmaschinen, Werkzeuge und Geräte zum Be- und Entladen, zur Handhabung, Wiegen und automatisches Sortieren von Teilen, automatisierte Hebe- und Handhabungsgeräte, AGVs und • flexible Förder- und Handhabungssysteme und/oder ausgestattet mit Teileerkennung (z. B. RFID, Viewer und Bildverarbeitungs- und mechatronische Systeme), • automatisierte Lager, die an Fabrikmanagementsysteme angeschlossen sind. • Alle oben genannten Maschinen müssen mit den folgenden Funktionen ausgestattet sein: o Steuerung mittels CNC (Computer Numerical Control) und/oder PLC (Programmable Logic Controller), Anbindung an die IT-Systeme des Werks mit Fernladen von Anweisungen und/oder Teileprogrammen, o automatische Integration in das Fabriklogistiksystem oder in das Versorgungsnetz und/oder in andere Maschinen im Produktionszyklus, o einfache und intuitive Mensch-Maschine-Schnittstellen, o Einhaltung der aktuellsten Parameter für Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz. • Darüber hinaus müssen alle oben genannten Maschinen mit mindestens zwei der folgenden Funktionen ausgestattet sein, um sie cyber-physischen Systemen ähnlich oder mit diesen integrierbar zu machen: o Fernwartungs- und/oder Ferndiagnose- und/oder Fernsteuerungssysteme, o kontinuierliche Überwachung der Arbeitsbedingungen und Prozessparameter durch entsprechende Sensorsätze und Anpassungsfähigkeit an Prozessdrifts, o Integrationsfunktionen zwischen physischer Maschine und/oder Anlage mit Modellierung und/oder Simulation ihres Verhaltens bei der Durchführung des Prozesses (cyber-physisches System), Geräten, Instrumenten und intelligenten Komponenten für die Integration, Sensorisierung und/oder Vernetzung und automatische Steuerung von Prozessen, die auch bei der Modernisierung oder Umgestaltung bestehender Produktionssysteme verwendet werden, • Filter und Systeme zur Behandlung und Rückgewinnung von Wasser, Luft, Öl, chemischen und organischen Substanzen, Staub mit Systemen zur Signalisierung der Filtereffizienz und des Vorhandenseins von Anomalien oder prozessfremden oder gefährlichen Substanzen, die in das Fabriksystem integriert sind und die Bediener warnen und/oder die Aktivitäten von Maschinen und Anlagen stoppen können. • Systeme zur Qualitäts- und Nachhaltigkeitssicherung: Koordinaten- und Nicht-Koordinatenmesssysteme (berührend, berührungslos, Multisensor oder basierend auf dreidimensionaler Computertomografie) und zugehörige Instrumente zur Überprüfung der mikro- und makrogeometrischen Anforderungen des Produkts auf jeder Dimensionsskalenebene (von großflächig bis mikrometrisch oder nanometrisch), um die Qualität des Produkts sicherzustellen und zu verfolgen, und die eine dokumentierbare Qualifizierung der Produktionsprozesse ermöglichen und an das Fabrikinformationssystem angeschlossen sind, • andere Systeme zur Prozessüberwachung, um die Qualität des Produkts oder des Produktionsprozesses sicherzustellen und zu verfolgen, und die eine dokumentierbare Qualifizierung der Produktionsprozesse ermöglichen und an das Fabrikinformationssystem angeschlossen sind, • Systeme zur Prüfung und Charakterisierung von Materialien (z. B. Materialprüfmaschinen, Maschinen zur Prüfung hergestellter Produkte, Systeme für zerstörungsfreie Prüfungen oder Inspektionen, Tomografie), die in der Lage sind, die Eigenschaften der in den Prozess ein- oder aus dem Prozess austretenden Materialien zu überprüfen, die das resultierende Produkt auf Makroebene (z. B. mechanische Eigenschaften) oder Mikroebene (z. B. Porosität, Einschlüsse) ausmachen, und entsprechende Prüfberichte erstellen, die in die Unternehmensinformation aufgenommen werden System, • intelligente Geräte zum Testen von Metallpulvern und kontinuierliche Überwachungssysteme, die die Qualifizierung von Produktionsprozessen mit additiven Technologien ermöglichen, • intelligente und vernetzte Systeme zur Kennzeichnung und Verfolgung von Produktionschargen und/oder einzelnen Produkten (z. B. RFID - Radio Frequency Identification), • Systeme zur Überwachung und Steuerung der Arbeitsbedingungen von Maschinen (z. B. Kräfte, Drehmoment und Verarbeitungsleistung; dreidimensionaler Verschleiß von Werkzeugen an der Maschine; Status von Komponenten oder Unterbaugruppen von Maschinen) und Produktionssysteme, die mit Fabrikinformationssystemen und/oder mit Cloud-Lösungen verbunden sind, • Werkzeuge und Geräte zur automatischen Etikettierung, Identifizierung oder Markierung von Produkten, mit • Verbindung mit dem Code und der Seriennummer des Produkts selbst, um dem Wartungspersonal die Überwachung der Konsistenz der Produktleistung im Laufe der Zeit zu ermöglichen und synergetisch auf den Designprozess zukünftiger Produkte einzuwirken, was den Rückruf fehlerhafter oder schädlicher Produkte ermöglicht, • intelligente Komponenten, Systeme und Lösungen für das Management, die effiziente Nutzung und Überwachung des Energieverbrauchs und Wassers und zur Reduzierung von Emissionen, • Filter und Systeme zur Behandlung und Rückgewinnung von Wasser, Luft, Öl, chemischen Substanzen, Staub mit Systemen zur Signalisierung der Filtereffizienz und des Vorhandenseins von Anomalien den Prozess oder die Gefahr, in das Fabriksystem integriert und in der Lage, Bediener zu warnen und/oder die Aktivitäten von Maschinen und Systemen zu stoppen. • Geräte für die Mensch-Maschine-Interaktion und zur Verbesserung der Ergonomie und Sicherheit am Arbeitsplatz in einer „4.0“-Logik: o Werkbänke und Arbeitsplätze, die mit ergonomischen Lösungen ausgestattet sind, die sich automatisch an die physischen Merkmale der Bediener anpassen können (z. B. biometrische Merkmale, Alter, Vorhandensein von Behinderungen), o Systeme zum Heben/Transportieren schwerer Teile oder hoher Temperaturen ausgesetzter Objekte, die die Aufgabe des Bedieners auf intelligente/robotergestützte/interaktive Weise erleichtern können, o tragbare Geräte, Kommunikationsgeräte zwischen Bediener(n) und Produktionssystem, Geräte für erweiterte und virtuelle Realität, o intelligente Mensch-Maschine-Schnittstellen (HMI), die den Bediener im Hinblick auf die Sicherheit und Effizienz von Verarbeitungs-, Wartungs- und Logistikvorgängen unterstützen.

Sprachverbindung

ANHANG B (Artikel 1 Absatz 10) - Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen

Immaterielle Vermögenswerte (Software, Systeme und Systemintegration, Plattformen und Anwendungen) im Zusammenhang mit Investitionen in materielle Vermögenswerte „Industrie 4.0“ o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für Design, Leistungsdefinition/-qualifizierung und Produktion von Produkten aus nicht-konventionellen oder Hochleistungsmaterialien, die Design, 3D-Modellierung, Simulation, Experimente, Prototyping und gleichzeitige Überprüfung des Produktionsprozesses, des Produkts und seiner Eigenschaften (Funktion und Umweltauswirkungen) und/oder die digitale und integrierte Archivierung von Informationen über den Lebenszyklus des Produkts (EDM-, PDM-, PLM-, Big Data Analytics-Systeme) im Unternehmensinformationssystem ermöglichen, o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für Design und Re-Design von Produktionssystemen unter Berücksichtigung der Material- und Informationsflüsse, o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zur Entscheidungsunterstützung, die in der Lage sind, vor Ort analysierte Daten zu interpretieren und Online-Betreibern spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität und der Effizienz des Produktionssystems anzuzeigen, o Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Management und die Produktionskoordination mit hohen Integrationsmerkmalen von Serviceaktivitäten, wie z. B. Fabriklogistik und -wartung (wie fabrikinterne Kommunikationssysteme, Feldbusse, SCADA-Systeme, MES-Systeme, CMMS-Systeme, innovative Lösungen mit Merkmalen, die auf das IoT- und/oder Cloud-Computing-Paradigma zurückzuführen sind), oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zur Überwachung und Steuerung der Betriebsbedingungen von Maschinen und Produktionssystemen, die mit Fabrikinformationssystemen und/oder Cloud-Lösungen verbunden sind, oder Virtual-Reality-Software, -Systeme, -Plattformen und -Anwendungen für die realistische Untersuchung von Komponenten und Vorgängen (z. B. Montage), sowohl in immersiven als auch rein visuellen Kontexten, oder Reverse-Modeling- und Engineering-Software, -Systeme, -Plattformen und -Anwendungen für die virtuelle Rekonstruktion realer Kontexte, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen, die in der Lage sind, Daten und Informationen sowohl untereinander als auch mit der umgebenden Umgebung und den Akteuren (Industrielles Internet der Dinge) dank eines Netzwerks miteinander verbundener intelligenter Sensoren zu kommunizieren und auszutauschen, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die Disposition von Aktivitäten und die Routenführung von Produkten in der Systemproduktion, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Qualitätsmanagement auf Produktionssystemebene und damit verbundene Prozesse, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für den Zugriff auf eine virtualisierte, gemeinsam genutzte und/oder konfigurierbarer Satz von Ressourcen zur Unterstützung von Produktionsprozessen und Produktions- und/oder Lieferkettenmanagement (Cloud Computing) oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für industrielle Analytik, die der Verarbeitung und Aufbereitung von Big Data aus IoT-Sensoren im industriellen Sektor gewidmet sind (Datenanalyse und -visualisierung, Simulation und Prognose), Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen, das Maschinen ermöglicht, in bestimmten Bereichen intelligente Fähigkeiten und/oder Aktivitäten zu zeigen, um die Qualität des Produktionsprozesses und den zuverlässigen Betrieb der Maschinen und/oder Anlagen zu gewährleisten, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die automatisierte und intelligente Produktion, gekennzeichnet durch hohe kognitive Fähigkeiten, Interaktion und Anpassung an den Kontext, Selbstlernen und Rekonfigurierbarkeit (Cybersystem), oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für den Einsatz von Robotern, kollaborativen Robotern und intelligenten Maschinen entlang von Produktionslinien für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die Qualität der Endprodukte und die vorausschauende Wartung, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für das Management von erweiterter Realität durch tragbare Geräte, Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für Geräte und neue Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine, die die Erfassung, Übertragung und Verarbeitung von Informationen in sprachlicher, visueller und taktiler Form ermöglichen, Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die Intelligenz von Anlagen, die Energieeffizienz und Dezentralisierungsmechanismen gewährleisten, bei denen die Erzeugung und/oder Speicherung von Energie auch (zumindest teilweise) an die Fabrik delegiert werden kann, oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen zum Schutz von Netzwerken, Daten, Programmen, Maschinen und Anlagen vor Angriffen, Schäden und unbefugtem Zugriff (Cybersicherheit) oder Software, Systeme, Plattformen und Anwendungen für die virtuelle Industrialisierung, die durch die virtuelle Simulation der neuen Umgebung und das Hochladen der Informationen auf die cyber-physischen Systeme am Ende aller Prüfungen die Vermeidung stundenlanger Tests und Maschinenausfallzeiten entlang der realen Produktionslinien ermöglichen.

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