Maschinenverordnung 2023/1230 (ehemalige Maschinenrichtlinie)

Maschinenpark-Audit in Produktionsabteilungen und Werken

Dieser Service wurde entwickelt, um den Anfragen von RSPPs und denjenigen gerecht zu werden, die sich einen Überblick über die Maschinen verschaffen und auf die Neuerungen der Maschinenverordnung 2023/1230 reagieren möchten. Erfassung der Arbeitsmittel mit Unterscheidung nach Typen und Kennzeichnung (mit und ohne CE-Kennzeichnung). Index der Interventionspriorität und allgemeiner Überblick über die Situation durch Makroindikatoren des Konformitätszustands der Maschinen. Überprüfung der technischen Dokumentation, die jeder einzelnen Maschine beiliegt (CE-Erklärung, Vorhandensein einer Risikoanalyse).

Risikoanalyse von Maschinen und Produktionslinien

Identifizierung von Gefahren gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (für Geräte mit CE-Kennzeichnung) und gemäß Anhang V des Gesetzesdekrets 81/08 (für Geräte ohne CE-Kennzeichnung) und Risikobewertung (EN 12100). Erstellung eines Verbesserungsplans mit Definition der Interventionen. Bis zur Einhaltung der Vorschriften sind sofortige Maßnahmen zur Risikokompensation zu ermitteln: Verfahren, Außerbetriebnahme, Schulung usw.

Entwurf und Umsetzung technischer Eingriffe zur Anpassung von Maschinen und Produktionslinien

Liebe zum Detail in jeder Phase vom Entwurf bis zur Konstruktion. Standardmäßige und maßgeschneiderte mechanische Schutzvorrichtungen, die vor Ort entworfen und gebaut werden. Einbeziehung des Produktions- und Wartungspersonals bei der Festlegung technischer Lösungen (Bereiche, Abtrennungen, Anpassungen usw.). Entwurf von Sicherheitslogiken basierend auf Risikoanalyse und erforderlichem Performance Level (PLr). Durchführung von Eingriffen in die elektrische/elektronische, pneumatische und hydraulische Logik. Aktualisierung der technischen Dokumentation und Erstellung von Maschinendatenblättern zum Management von Restrisiken.

Restrisikomanagement

Dokumentierte Schulung der Bediener zu Restrisiken und zur Verwendung der Geräte. Sicherheitsdatenblatt der Maschine, das Informationen zu Risiken, vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen, einzuhaltenden Verboten, erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung und zu ergreifenden Verhaltensmaßnahmen enthält, einschließlich Maßnahmen zur Sicherung der Ausrüstung (0-Energie). Änderungsmanagement: Aktualisierung der Maschinen- und Gerätebegleitdokumentation (Konformitätserklärung, Benutzerhandbuch, Prüf- und Wartungsregister). Aktualisierung der Risikobewertung (DVR) mit Management der Restrisiken.

Garantierter Erfolg

Unser Arbeitsteam ermöglicht es, jedes technische Hindernis durch den Einsatz spezialisierter und innovativer Ressourcen zu überwinden. Kein Auto kann uns aufhalten!!!

CE-Kennzeichnungsberatung Maschinen und Baugruppen

Erstprüfung und Analyse der geltenden Richtlinien. Technische Unterstützung für den IMPORT/EXPORT von Maschinen und Produkten vom EU-Markt. Risikoanalyse nach EN 12100 und Ermittlung der Zuverlässigkeitsanforderungen von Steuerkreisen mit Sicherheitsfunktionen (PL / SIL erforderlich). Berechnung der Zuverlässigkeit von Steuerkreisen mit Sicherheitsfunktionen (PL/SIL-Verifizierung, Steuerkreisentwurf). Technische Auslegung von Bauteilen und Maschinen, Unterstützung bei der Auswahl und Integration von Geräten, Materialien und Komponenten. Erstellung von Gebrauchsanweisungen und Warnhinweisen für die CE-Zertifizierung in der vereinbarten Sprache. Erstellung und Unterstützung bei der Erstellung des technischen Dossiers. Spezialisierte Schulung für Industriebetreiber.

Verkauf oder Kauf von Gebrauchtmaschinen

Beim Kauf und Verkauf gebrauchter oder nicht gebrauchter Maschinen sieht Absatz 1 von Artikel 72 des Gesetzesdekrets 81/2008 die Zertifizierung der Konformität der Maschinen durch die Person vor, die sie verkauft: Wer Maschinen, Ausrüstungen oder Werkzeuge, die außerhalb der Bestimmungen von Artikel 70 Absatz 1 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, verkauft, vermietet oder zur Nutzung überlässt oder durch Finanzierungsleasing verleast, bescheinigt auf eigene Verantwortung, dass diese zum Zeitpunkt der Lieferung an die Person, die sie kauft, zur Nutzung erhält, vermietet oder durch Finanzierungsleasing verleast, den Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang V entsprechen. SITUATION 1 Austausch gebrauchter Maschinen gegen Neukauf Gemäß Art. Gemäß Art. 11 Absatz 1 des Präsidialdekrets 459/96 (noch immer in Kraft gemäß Art. 18 des Gesetzesdekrets 17/10) muss der Benutzer (Arbeitgeber), der eine gebrauchte Maschine im Austausch gegen eine Neumaschine verkauft, zum Zeitpunkt des Verkaufs bestätigen, dass die Maschine den vorherigen Rechtsvorschriften entspricht. Die Kunst. In Art. 72 des Gesetzesdekrets 81/08 wurde dieses Gebot integriert, indem festgelegt wurde, dass sich die Zertifizierung auf die Einhaltung der in Anhang V festgelegten Sicherheitsanforderungen bezieht. Im Falle eines „Austauschs gegen Neukauf“ erfolgt jedoch keine Übertragung an einen direkten Benutzer und es besteht daher keine Absicht, eine Maschine, die Mängel aufweist, erneut zu vermarkten. Aufgrund dieser Überlegungen wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung zur Zertifizierung der Konformität der Maschine beim Wiederverkäufer derselben liegt. Daher prüfen wir im Rahmen der Bewertung zunächst, ob der Einzelhändler dieser Verpflichtung nachkommt. Im Kaufvertrag ist bei gebrauchten Maschinen und bei Maschinen mit möglichen Sicherheitsmängeln folgendes anzugeben: - Maschinentyp und Modell - Seriennummer - Name des Herstellers - Wortlaut „Die Maschine kann im Ist-Zustand nicht wieder in Verkehr gebracht werden; dies ist nur nach Anpassung an die Sicherheitsstandards möglich.“ SITUATION 2 Verkauf gebrauchter Maschinen an einen anderen Direktnutzer Der Eigentümer einer Maschine (z. B. der Arbeitgeber), der diese an einen Direktnutzer (z. B. einen anderen Arbeitgeber) verkauft, muss stets die Konformität der Maschine mit den in Anhang V festgelegten Sicherheitsanforderungen bescheinigen. Diese Verpflichtung gilt auch für jeden, der die Maschine auf Werkskonto überlässt, vermietet oder zur Nutzung verleiht. SITUATION 3 Verkauf gebrauchter Maschinen Der Eigentümer einer Maschine, der diese an einen Dritten mit einer Vollmacht zum Verkauf des Vermögenswerts übergibt, ist zum Zeitpunkt des Verkaufs verpflichtet, die Konformität der Maschine mit den in Anhang V festgelegten Sicherheitsanforderungen zu zertifizieren. Im Falle des Austauschs der Maschine gegen einen Neukauf (oder der Übergabe an eine Person, die sie nicht in Betrieb nimmt, sondern nach der Überholung wieder auf den Markt bringt) gestattet das oben genannte Dokument dem Verkäufer, die Konformität der Maschine nicht zu zertifizieren und diese Verpflichtung auf den Zeitpunkt der Wiedervermarktung der überholten Maschine zu verschieben, während das Ministerialrundschreiben vorsieht, dass der Verkäufer in jedem Fall zertifizieren muss, dass die Maschine den bisherigen Rechtsvorschriften entspricht. TECHNISCHE HINWEISE: Zu diesem Thema, Urteil des Strafkassationsgerichts, Abschnitt III, vom 1. Oktober 2013, Nr. 40590 legt fest, dass der Hersteller nicht haftet, wenn er eine Maschine verkauft, die die erforderlichen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt, wenn die Maschine anschließend nicht verwendet, sondern vor dem Inverkehrbringen lediglich repariert und überholt werden soll: „Wenn der Verkauf der nicht konformen Maschine ausschließlich mit der Absicht erfolgt, sie nicht in Verkehr zu bringen, sondern sie einer Person (dem Erwerber) zur Reparatur anzuvertrauen, kann die Verordnungsbestimmung nicht mehr angewendet werden.“ „Tatsächlich liegt der umstrittenen Vorschrift ein Grundsatz der Vernünftigkeit zugrunde, der nicht von einer allgemeinen wirtschaftlichen Regel getrennt ist, in dem Sinne, dass zwar die Verwendung nicht konformer Maschinen verboten ist, mit der Folge, dass der Verkauf solcher Produkte angesichts der Konsequenz und Normalität der Verwendung der Maschine im Produktionszyklus im Hinblick auf den Übergang des Industrieprodukts in die nächste wirtschaftliche Phase (Verwendung) grundsätzlich verboten ist, der Verkauf einer Maschine jedoch nicht als verboten angesehen werden kann, weil sie einen genau definierten Zweck hat, ohne dass eine Verwendung vorgesehen ist, wenn dieser letzte Schritt nicht besteht (wie im Fall der Lagerung der Maschine bei einem Unternehmen, das ausschließlich auf Reparaturen zur Erfüllung genau festgelegter Aufgaben spezialisiert ist, die eine spätere, über den Verkäufer vermittelte Verwendung verhindern). Schreiben Sie eine Beschreibung für diese Karte und fügen Sie Informationen hinzu, die für Besucher der Site von Interesse sind. Wenn Sie beispielsweise Karten verwenden, auf denen mehrere davon angezeigt werden, schreiben Sie, warum dieser Dienst einzigartig ist. Wenn Sie Karten verwenden, um die Menüpunkte Ihres Restaurants anzuzeigen, erklären Sie, was ein bestimmtes Gericht zu einem echten Leckerbissen macht.

Fragen und Antworten zur Zertifizierung

Bei der Konstruktion von Maschinen für die USA ist häufig von der „UL-Zertifizierung“ die Rede, für Kanada hingegen von der „CSA-Zertifizierung“. Aber was sind UL- und CSA-Zertifizierungen? Welchen Wert haben sie?

Regulatorischer Rahmen

Wenn Sie ein Sicherheitsbauteil und nicht nur ein Stahlblech verkaufen, müssen Sie diesem eine Konformitätserklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass Sie das Bauteil gemäß der Maschinenrichtlinie konstruiert haben. Sie müssen auch das Bedienungs- und Wartungshandbuch bereitstellen, das von der Art des Schutzes abhängt. Darüber hinaus muss ein CE-Schild vorhanden sein, das auf dem Schutz angebracht werden muss. Davon sieht man zwar nur wenige, aber sie sind notwendig.