Erstellung des Dokuments zur Brandrisikobewertung UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen)
Die Risikobewertung ermöglicht es dem Arbeitgeber, auf der Grundlage der Angaben der UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen) die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und anderer Personen am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- Risikoprävention
- Informationen für Arbeiter und andere anwesende Personen
- Arbeiterschulung
- technisch-organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Bestimmungen
Das Dokument muss vom Arbeitgeber regelmäßig überprüft werden und unterliegt in folgenden Fällen einer Überarbeitung:
- Strukturanpassungen
- Anlagenanpassungen
- neue Kreationen
- Aktivierung von Baustellen innerhalb von Gebäuden
- organisatorische und funktionale Änderungen.
Das grundlegende Kriterium der Risikobewertung basiert auf der Identifizierung der Gefahren an den verschiedenen Arbeitsplätzen, der Analyse der Risikofaktoren und der Abschätzung der möglichen Folgen.
Bei der Brandrisikobewertung wird Folgendes berücksichtigt:
a) die Art der Tätigkeit;
b) die gelagerten und gehandhabten Materialien;
c) die in der Arbeitsstätte vorhandene Ausstattung einschließlich der Einrichtung;
d) die baulichen Merkmale der Arbeitsstätte einschließlich der Verkleidungsmaterialien;
e) Größe und Gestaltung des Arbeitsplatzes;
f) die Anzahl der anwesenden Personen, ob Arbeitnehmer oder andere Personen, und ihre Bereitschaft, im Notfall den Betrieb zu verlassen.
Die Evaluation gliedert sich daher in folgende Phasen.
Identifizierung aller Brandgefahren wie leicht brennbare und entzündliche Stoffe, Zündquellen, Situationen, die eine leichte Ausbreitung des Feuers begünstigen können; insbesondere lassen sich folgende Faktorentypen identifizieren:
- brennbare oder entzündbare Materialien oder Substanzen: große Mengen an Papiermaterialien, Kunststoffen und Erdölprodukten, entzündbare Flüssigkeiten und Dämpfe, entzündbare Gase, explosive Stoffe, entzündbare Chemikalien in Kombination mit anderen möglicherweise vorhandenen Substanzen usw.;
- Zündquellen: offene Flammen, Funken, Lichtbögen, heiße Oberflächen, elektrostatische Aufladungen, elektromagnetische Felder, veraltete oder nicht konforme Maschinen, Systeme und Geräte usw.
- Querschnittsfaktoren: stark erdbebengefährdetes Gebiet, Nähe zu anderen Aktivitäten mit hohem Brandrisiko, falsche Arbeitsmethoden, mangelnde Wartung von Maschinen und Systemen usw.
- Identifizierung der Arbeitnehmer und anderer Personen, die sich am Arbeitsplatz aufhalten und Brandrisiken ausgesetzt sind, wobei insbesondere auf die maximal vorhersehbare Menschenansammlung, die mögliche gelegentliche Anwesenheit von Publikum, externe Personen, die mit den Arbeitsplätzen und Notfallverfahren nicht vertraut sind, aber während des jeweiligen Ereignisses anwesend sind, Behinderte, Arbeitnehmer, deren Tätigkeit in Bereichen mit besonderem Brandrisiko ausgeübt wird, oder Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit in Räumen oder Bereichen ausüben, die vom Rest des Arbeitsplatzes isoliert sind, zu achten ist;
- Beseitigung oder Verringerung der Brandgefahr;
- Bewertung des Restbrandrisikos;
- Überprüfung der Angemessenheit vorhandener Sicherheitsmaßnahmen bzw. Ermittlung aller weiteren erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung verbleibender Brandrisiken.
- ein effizientes System von Fluchtwegen und Notausgängen gemäß den Angaben in Anhang IV des Gesetzesdekrets 81/08 und nachfolgenden Änderungen11 sowie in UNI ISO 16732-1 / EN ISO 19353 (Maschinen) organisieren;
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine schnelle Meldung von Bränden an alle am Arbeitsplatz anwesenden Personen zu gewährleisten;
- Feuerlöscheinrichtungen und automatische und/oder manuelle Löschsysteme installieren;
- dafür sorgen, dass alle Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr dauerhaft in einwandfreiem Betriebszustand bleiben;
- dafür sorgen, dass alle Fluchtwege und Notausgänge regelmäßig überprüft werden, um im Bedarfsfall stets und einwandfrei nutzbar zu sein;
- sicherzustellen, dass alle Brandmelde- und Alarmgeräte einer ständigen Überwachung und regelmäßigen Funktionstests unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie langfristig eine angemessene Leistungsfähigkeit behalten;
- sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer eine umfassende Ausbildung und Informationen über die mit der Tätigkeit und den ausgeführten spezifischen Aufgaben verbundenen Brandrisiken, über die am Arbeitsplatz getroffenen Präventionsmaßnahmen, über die Lage der Fluchtwege, über die im Brandfall zu treffenden Verfahren, über die Verfahren zum Anrufen der für das Notfallmanagement zuständigen Stellen usw. erhalten.
Die Norm UNI ISO 16732-1:2020 bietet die konzeptionelle Grundlage für die Bewertung des Brandrisikos, indem sie die Grundsätze für die Quantifizierung und Interpretation von Brandrisiken darlegt. Diese Brandrisikogrundsätze gelten für alle Brandphänomene und alle Endnutzungskonfigurationen, d. h., diese Grundsätze können auf alle Arten von Brandszenarien angewendet werden.
Die Wahrscheinlichkeit ist die mathematische Darstellung der Unsicherheit, und die Risikobewertung ist die Form der Brandschutzanalyse, bei der Wahrscheinlichkeiten am häufigsten verwendet werden und die daher alle Arten von Unsicherheit am umfassendsten berücksichtigt.
Der Risikobewertung gehen zwei grundlegende Analysen voraus:
• Definition eines Szenarios, einschließlich der zu erreichenden Brandschutzziele und der Themen der Brandrisikobewertung sowie der damit verbundenen Fakten oder Annahmen; Und
• Identifizierung der verschiedenen zu bewertenden Gefahren. Eine „Gefahr“ ist etwas, das potenziell Schaden verursachen kann.
Zu den Themen der Brandrisikobewertung gehören die Gestaltung und Kontrolle aller Teile der gebauten Umwelt, beispielsweise von Gebäuden oder anderen Bauwerken.
Die Brandrisikobewertung eines Projekts besteht aus einer Risikoanalyse, beispielsweise einer Analyse der erwarteten Häufigkeit und Schwere von Schäden, die sich aus Designentscheidungen ergeben, kombiniert mit einer Bewertung der Akzeptanz dieser Risiken.
Die Brandrisikobewertung kann zur Unterstützung aller Entscheidungen im Zusammenhang mit der Brandverhütung oder dem Schutz neuer oder bestehender Gebäudeumgebungen verwendet werden, bei denen Wahrscheinlichkeitsaspekte wie die Entstehung eines Feuers oder die Zuverlässigkeit von Brandschutzmaßnahmen von Bedeutung sind.
Mithilfe der Brandrisikobewertung lässt sich auch die normgerechte Sicherheit ermitteln, die Kosten-Nutzen-Bilanz eines Vorschlags zur Risikominderung beurteilen oder das akzeptable Risiko bei schweren Ereignissen prüfen.
Die Brandrisikobewertung kann auch zur Bereitstellung allgemeiner Leitlinien oder als Hilfestellung bei der Auswahl von Szenarien und anderen Elementen einer deterministischen Analyse verwendet werden.
Gemäß UNI ISO 16732-1 und EN ISO 19353 (Maschinen) „bewertet der Arbeitgeber im Dokument zur Risikobewertung das Brandrisiko des Arbeitsplatzes und gegebenenfalls einzelner Teile des Arbeitsplatzes selbst und ordnet dieses Risiko einer der folgenden Kategorien zu:
a) Hohes Risikoniveau: Arbeitsplätze oder Teile davon, in denen aufgrund des Vorhandenseins besonders leicht entzündlicher Stoffe und/oder der örtlichen und/oder betrieblichen Bedingungen eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Entstehung von Bränden mit einer hohen Wahrscheinlichkeit der Flammenausbreitung besteht.
b) mittleres Risikoniveau: Arbeitsstätten oder Teile davon, in denen entzündbare Stoffe vorhanden sind und/oder örtliche und/oder betriebliche Bedingungen die Entstehung von Bränden begünstigen können, in denen im Brandfall jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung als gering einzustufen ist. Beispielsweise gelten die in Anhang I des Präsidialdekrets 151/2011 aufgeführten Tätigkeiten als Arbeitsplätze mit mittlerem Brandrisiko.
c) niedriges Risikoniveau: Arbeitsstätten oder Teile davon, in denen schwer entflammbare Stoffe vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Bedingungen eine geringe Möglichkeit der Brandentstehung bieten und in denen im Brandfall die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung als gering einzustufen ist. Im Allgemeinen Orte, die nicht als mittleres oder hohes Risiko eingestuft werden können, an denen im Allgemeinen brennbare Materialien in begrenzten Mengen oder schwer entflammbare Stoffe vorhanden sind und an denen die Betriebsbedingungen begrenzte Möglichkeiten für die Entstehung und mögliche Ausbreitung eines Feuers bieten.“