Firmenstraßenanbindungsplan

Unter Betriebsverkehr versteht man alles, was mit der Bewegung von Personen, Transportmitteln, Rohstoffen und Produkten innerhalb von Betriebsräumen zusammenhängt, seien es geschlossene Abteilungen oder Außengelände.

Oft besteht die Tendenz, die Sicherheit innerstädtischer Straßen nur unter dem Aspekt des Transports oder der Flucht im Notfall zu betrachten. Der allgemeine Verkehr wird stattdessen oft als ergänzendes Problem empfunden, das aufgrund seiner prekären und dynamisch veränderlichen Natur schwer zu bewältigen ist und auf verschiedenen kontingenten Faktoren beruht, wie etwa möglichen Störungen durch externe Unternehmen (Lieferanten und Wartungsarbeiter), der Vielfalt und Vielzahl von Routen und Parkplätzen für interne und externe Verkehrsmittel, Fußgänger usw.


Anzustreben ist vielmehr eine Organisation, die bei Investitionen in Unternehmen auch die Verkehrsproblematik als mögliche Ursache schwerer Unfälle berücksichtigt.

Es ist daher notwendig, das Problem der Lebensfähigkeit einer Siedlung auf organische Weise anzugehen, indem man sie verwaltet in

weniger unorganisierter Weg mit bestimmten Bestimmungen und Regeln, die vom Unternehmen definiert werden:

- Vereinfachen und reduzieren Sie den Warenfluss so weit wie möglich, basierend auf der Unternehmensstruktur, und beschränken Sie die internen Transportvorgänge so weit wie möglich. Nutzen Sie dabei, wenn möglich, auch automatische Warentransportsysteme, wie zum Beispiel Förderbänder.

- Fassen Sie Umkleideräume, Toiletten, Waschbecken, Duschen und Ruhebereiche nach Möglichkeit in einem Block zusammen:

Eine rationelle Verteilung der Sanitär- und Assistenzdienste ermöglicht die Schaffung vollständiger, leicht zu bedienender Strukturen

bewältigt werden, wodurch der Bedarf an Fußgängerverkehr außerhalb der Gebäude begrenzt wird.

- Wenn es zwei Straßeneinfahrten gibt, empfiehlt es sich, auf den Außenplätzen Einbahnstraßenverkehr zu wählen und einen Zugang für die Einfahrt und den anderen für die Ausfahrt zu reservieren. Dadurch wird das Risiko, von LKWs und Gabelstaplern angefahren zu werden, automatisch halbiert.

Die oben genannten Informationen müssen im Hinblick auf die im Unternehmen geltenden Verkehrsregeln allen Mitarbeitern, Lieferanten und Besuchern so weit wie möglich zugänglich gemacht werden.


Das Unternehmensstraßenplanprojekt

Der Verkehrsplan des Unternehmens muss schriftlich erstellt und festgelegt werden und muss die in den Abteilungen und Außenbereichen des Unternehmens geltenden Verkehrsregeln definieren sowie die organisatorischen und verfahrenstechnischen Maßnahmen festlegen, die ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmer im Hinblick auf die Risiken zu gewährleisten, die mit der Verwendung von Gabelstaplern und allen anderen internen und externen Transportmitteln (Hubwagen, Autos, LKWs usw.) sowie der Arbeitnehmer/Fußgänger verbunden sind.

Der Plan muss insbesondere Folgendes enthalten:

- Der Zustand der Fahrbahn und ihre Instandhaltung müssen so beschaffen sein, dass keine Löcher oder Vertiefungen entstehen, die die Stabilität des Fahrzeugs und der Ladung gefährden könnten. außerdem muss es ständig frei von Verarbeitungsabfällen gehalten werden, um den Durchgang von Personen und Fahrzeugen sicher zu gewährleisten;

- eine klare Beschilderung einzuführen, die eine klare Interpretation des Firmenverkehrs, der Anordnung von Plätzen und Räumen sowie der allgemeinen Organisation der internen Zirkulation ermöglicht; sorgen Sie für die Trennung der Fahrspuren und markieren Sie mit Streifen und Piktogrammen die Orte, an denen Waren gelagert werden und an denen Einkaufswagen und Fußgänger vorbeifahren;

- Erstellen Sie horizontale Beschilderungen mit rutschfesten und gut sichtbaren Materialien;

- Hervorheben von Fußgängerüberwegen, Stoppschildern, besonderen Gefahren (Überquerungsverboten), festen Hindernissen usw.

Bitte bedenken Sie, dass Verkehrsschilder, insbesondere horizontale, einem Verschleiß unterliegen und regelmäßig gewartet werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit auf lange Sicht zu gewährleisten. Es ist ratsam, die Häufigkeit der Inspektionen und Wiederherstellungen in einem spezifischen Programm festzulegen, das einen integralen Bestandteil des Straßenplans bildet.

Es ist wichtig, die Mitarbeiter über den Inhalt des internen Umlaufplans des Unternehmens zu informieren und die tatsächliche Einhaltung der Sicherheitsverfahren zu überwachen. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, mit einem spezifischen formalisierten Verfahren eine Person zu benennen, die für die regelmäßigen Kontrollen zuständig ist (z. B. ein Lagerleiter/-leiterin).


Bei Nichteinhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften im Unternehmen sind Maßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise mündliche und schriftliche Verwarnungen, vorübergehende oder dauerhafte Sperrungen des Zugangs zum Unternehmen für Fremdfirmen. Solche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn:


- überhöhte Geschwindigkeit von Straßenbahnen und Fahrzeugen;

- Fahren von Trolleys ohne die erforderliche Sicht;

- Nichtbeachtung von Schildern und Vorfahrtsregeln;

- „wildes“ Parken von Fahrzeugen, insbesondere in der Nähe von Notausgängen;

- „chaotische“ Lagerung von Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere wenn dadurch der Verkehr behindert wird und eine Gefahr für die Arbeitnehmer entsteht, wenn hoch gelagerte Materialien auf Arbeitsplätze und Gänge fallen;

- Durchgang von Fußgängern und Fahrzeugen außerhalb der dafür vorgesehenen und vorgeschriebenen Bereiche;

- Führen von Transportmitteln und Arbeiten ohne Genehmigungen, Zulassungen und spezielle Ausbildung;

- Beförderung von Personen in nicht autorisierten Fahrzeugen.

Für gemischten Verkehr aus Fahrzeugen und Fußgängern


Die Mindestbreite (X) von Verkehrswegen mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr ergibt sich aus der Summe der Breite der größten Fahrzeuge bzw. deren Ladung (xl), der Mindestbreite von Fußgängerwegen (0,8 Meter) und einer Mindestmanövriertoleranz (x2) von 0,4 Metern.

Einbahnstraße mit eingeschränktem Fußgängerverkehr.


Für den Fußgängerverkehr


Hauptverkehrswege, die für den Fußgängerverkehr innerhalb von Gebäuden vorgesehen sind, müssen eine Mindestbreite von 1,2 Metern aufweisen.

Aufgrund der Bestimmungen des Bau- und Brandschutzrechts ist es möglich, Routen von

größere Verbreitung.

Die lichte Höhe von Fußgängerverkehrswegen darf 2,1 Meter nicht unterschreiten (in Ausnahmefällen sind 1,9 Meter ausreichend).


Verkehrsbeleuchtung


Alle innerbetrieblichen Verkehrswege müssen mit ausreichender, dem Verwendungszweck entsprechender natürlicher oder künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein.

Die erforderlichen Beleuchtungsstärkewerte variieren je nach Standort.