PIANO DI VIABILITA' AZIENDALE

Der Begriff „Firmenverkehr“ umfasst alles, was mit der Bewegung von Personen, Fahrzeugen, Rohstoffen und Produkten innerhalb des Firmengeländes zu tun hat, unabhängig davon, ob es sich um geschlossene Abteilungen oder Außenbereiche handelt.

Die interne Verkehrssicherheit wird oft nur im Hinblick auf Aspekte im Zusammenhang mit Transport oder Notfall-Evakuierung betrachtet; die allgemeine Verkehrssicherheit wird hingegen oft als ergänzendes Thema angesehen, das aufgrund seiner prekären und dynamisch variablen Natur schwer zu handhaben ist, da es auf verschiedenen bedingten Faktoren basiert, wie z. B. potenziellen Eingriffen externer Unternehmen (Lieferanten und Wartungsarbeiter), der Vielfalt und Anzahl der Routen und Parkplätze interner und externer Transportmittel, Fußgänger usw.


Stattdessen müssen wir uns auf eine Organisation konzentrieren, die das Verkehrsproblem ebenfalls als wichtigen Faktor betrachtet, da es potenziell schwere Unfälle verursachen und Geschäftsinvestitionen beeinträchtigen kann.

Es ist daher notwendig, das Problem der Lebensfähigkeit einer Siedlung auf organische Weise anzugehen, indem man sie entsprechend steuert.

weniger unorganisierte Vorgehensweise mit klaren Bestimmungen und Regeln, die vom Unternehmen festgelegt werden:

- Vereinfachen und minimieren Sie die Produktflüsse auf Basis des Firmenlayouts und minimieren Sie interne Transportvorgänge, gegebenenfalls auch mithilfe automatischer Produktzuführungssysteme wie Förderbänder.

- Falls möglich, sollten Umkleideräume, Toiletten, Waschbecken, Duschen und Ruhebereiche in einem einzigen Block zusammengefasst werden:

Eine rationale Verteilung der Sanitär- und Hilfsdienste ermöglicht die Schaffung vollständiger und benutzerfreundlicher Strukturen.

um so zu gestalten, dass der Bedarf an Fußgängerverkehr außerhalb der Gebäude begrenzt wird.

Bei zwei Zufahrten empfiehlt sich die Einrichtung eines Einbahnstraßensystems im Außenbereich mit jeweils einer Ein- und Ausfahrt. Dadurch halbiert sich automatisch das Risiko, von Lkw und Gabelstaplern angefahren zu werden.

Die oben genannten Informationen müssen hinsichtlich der Verkehrsregeln des Unternehmens an alle Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher umfassend weitergegeben werden.


Das Firmenstraßenplanprojekt

Der betriebliche Verkehrsplan muss schriftlich erstellt und definiert werden. Er muss die im gesamten Unternehmen, sowohl in den Abteilungen als auch auf dem Außengelände, geltenden Verkehrsregeln festlegen und ausreichende organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten im Hinblick auf die Risiken beim Einsatz von Gabelstaplern und allen anderen internen und externen Transportmitteln (Hubwagen, Pkw, Lkw usw.) sowie von Fußgängern und anderen Personen gewährleisten.

Der Plan muss insbesondere Folgendes beinhalten:

- Der Zustand des Straßenbelags und seine Instandhaltung müssen so sein, dass keine Löcher oder Unebenheiten vorhanden sind, die die Stabilität des Fahrzeugs und seiner Ladung gefährden könnten; außerdem muss er ständig von Bauschutt freigehalten werden, um die sichere Beförderung von Personen und Fahrzeugen zu gewährleisten;

- eine eindeutige Beschilderung einführen, die den Verkehrsfluss im Unternehmen, die Raumaufteilung und die Gesamtorganisation der internen Verkehrsführung klar kennzeichnet; für eine Trennung der Fahrspuren sorgen und Bereiche, in denen Waren gelagert werden und wo Gabelstapler und Fußgänger vorbeifahren, mit Streifen und Piktogrammen hervorheben;

- horizontale Straßenmarkierungen aus rutschfesten und gut sichtbaren Materialien erstellen;

- Fußgängerüberwege, Stoppschilder, besondere Gefahren (Überquerungsverbote), feste Hindernisse usw. hervorheben.

Bitte beachten Sie, dass Verkehrsschilder, insbesondere horizontale, Verschleiß unterliegen und regelmäßig gewartet werden müssen, um ihre Funktionsfähigkeit langfristig zu gewährleisten. Es empfiehlt sich, die Inspektions- und Reparaturintervalle in einem festgelegten Programm, das integraler Bestandteil des Straßennetzplans ist, zu definieren.

Es ist wichtig, die Mitarbeiter über den Inhalt des internen Verkehrsleitsystems des Unternehmens zu informieren und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu überwachen. Hierfür empfiehlt es sich, durch ein formelles Verfahren eine Person zu benennen, die für regelmäßige Kontrollen verantwortlich ist (z. B. einen Vorgesetzten/Lagerleiter).


Bei Nichteinhaltung der im Unternehmen geltenden Verkehrsregeln sind Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. mündliche und schriftliche Verwarnungen sowie die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Zugangs zum Unternehmen für externe Unternehmen. Diese Maßnahmen sind in folgenden Fällen zu ergreifen:


- überhöhte Geschwindigkeit von Straßenbahnen und Fahrzeugen;

- Fahren von Gabelstaplern ohne die erforderliche Sicht;

- Missachtung von Schildern und Vorfahrtsrechten;

- Wildes Parken von Fahrzeugen, insbesondere in der Nähe von Notausgängen;

- die „chaotische“ Lagerung von Materialien außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche, insbesondere wenn dadurch ein Verkehrshindernis und eine Gefahr für die Arbeiter entsteht, falls in der Höhe gelagerte Materialien auf Arbeitsplätze und Durchgänge fallen;

- Durchgang von Fußgängern und Fahrzeugen außerhalb der ausgewiesenen und vorgeschriebenen Bereiche;

- Betrieb von Fahrzeugen und Transportmitteln ohne Genehmigungen, Zulassungen oder spezifische Schulung;

- Transport von Personen in nicht zugelassenen Fahrzeugen.

Für gemischten Fahrzeug- und Fußgängerverkehr


Die Mindestbreite (X) von Verkehrswegen mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr ergibt sich aus der Summe der Breite des größten Fahrzeugs bzw. seiner Ladung (xl), der Mindestbreite von Fußgängerwegen (0,8 Meter) und einer minimalen Manövriertoleranz (x2) von 0,4 Metern.

Einbahnverkehr mit eingeschränktem Fußgängerverkehr.


Für Fußgängerverkehr


Hauptverkehrswege, die für den Fußgängerverkehr innerhalb von Gebäuden vorgesehen sind, müssen eine Mindestbreite von 1,2 Metern aufweisen.

Auf Grundlage der Bestimmungen der Bau- und Brandschutzgesetze können Routen beantragt werden

größere Verbreitung.

Die lichte Höhe von Fußgängerwegen muss mindestens 2,1 Meter betragen (in Ausnahmefällen genügen 1,9 Meter).


Ampel


Alle internen Verkehrswege des Unternehmens müssen mit ausreichendem, zweckmäßigem natürlichem oder künstlichem Licht ausgestattet sein.

Die erforderlichen Beleuchtungsstärkewerte variieren je nach Standort.