PHOTOVOLTAIK vs. VVF

UNI 9177

Derzeit ist die Norm UNI 9177 in Kraft (Anhang C zur Mitteilung Prot. 6334 vom 4.5.2012 des Innenministeriums). Darin werden die Feuerbeständigkeits- und Reaktionstests für die Materialien, aus denen Photovoltaikmodule bestehen, auf Grundlage spezifischer Sicherheitsnormen definiert. Nach diesen Tests werden die Materialien in Klassen eingeteilt, die die Konformität der Module garantieren. Es ist wichtig zu betonen, dass es nur in Italien eine derartige Regelung gibt, die die Feuerwiderstandsklassen von Photovoltaikmodulen angibt, die in die Klassen 1 und 2 eingeteilt werden. Die Materialien werden den folgenden Klassen zugeordnet (jede Klasse weist auf ein anderes Brandverhalten hin): 0: nicht brennbare Materialien 1: nicht entflammbare brennbare Materialien 2: schwer entflammbare brennbare Materialien Der Wert steigt mit der unterschiedlichen Beteiligung der Materialien an der Verbrennung. Dies bedeutet, dass das Verhalten eines brennbaren Materials im Feuer umso besser ist, je niedriger die Klasse ist. Wenn die Feuerwiderstandsklasse von Dächern und Dacheindeckungen sowie die Brandreaktionsklasse des Photovoltaikmoduls (Fall 3/a von Anhang B) berücksichtigt werden sollen, können die folgenden Kombinationen im Allgemeinen als akzeptabel angesehen werden: •Dächer der Klassifizierung Froof und PV-Modul der Klasse 1 oder einer gleichwertigen Brandreaktion; •Dächer der Klassifizierung Broof (T2, T3, T4), PV-Modul der Klasse 2 oder gleichwertiges Brandverhalten, Dachdeckerschichten (Abdichtungs- und/oder Isolierpakete) der Klassifizierung Froof oder F, installiert auf EI 30-Dächern und PV-Modul der Klasse 2 oder gleichwertiges Brandverhalten.

ALLES ZUM PV-BRANDSCHUTZ

Mit Gesetzesdekret vom 23. September 2022 Nr. 144 (GU Nr. 223 vom 23.09.2022), zu Art. 16 Brandschutzverfahren: Um infolge der aktuellen Energiekrise die Installation von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern und Fassaden von Gebäuden, die brandschutzpflichtigen Tätigkeiten dienen, zu erleichtern, wird festgelegt, dass die Fristen für die Stellungnahme zur Bewertung der vollständigen Projektdokumentation, gegebenenfalls nach der Installation, von 60 auf 30 Tage bis zum 31. Dezember 2024 verkürzt werden.

Verschlimmerung, wenn:

Photovoltaikanlagen fallen nicht unter die Tätigkeiten, die gemäß Präsidialerlass Nr. den Brandschutzkontrollen unterliegen. 151 vom 1. August 2011 „Verordnung zur Vereinfachung der Verfahrensregeln im Bereich Brandschutz gemäß Artikel 49 Absatz 4-quater, Gesetzesdekret vom 31. Mai 2010, Nr. 78, umgewandelt mit Änderungen durch Gesetz vom 30. Juli 2010, Nr. 122“. Generell kann die Installation einer Photovoltaikanlage (PV) je nach den elektrischen/baulichen Eigenschaften und/oder den jeweiligen Installationsmethoden zu einer Erhöhung des bereits bestehenden Brandrisikos führen. Für das versorgte Gebäude könnten folgende Belastungen auftreten: - Störung des Belüftungssystems der Verbrennungsprodukte (teilweise/vollständige Verstopfung lichtdurchlässiger Elemente, Behinderung der Öffnung von Abluftöffnungen); - Behinderung der Kühl-/Löschvorgänge auf brennbaren Dächern; - Gefahr der Ausbreitung von Flammen außerhalb oder innerhalb des Gebäudes (Vorhandensein von Rohren auf dem Dach eines Gebäudes, das in mehrere Abschnitte unterteilt ist - Änderung der Ausbreitungsgeschwindigkeit eines Feuers in einem Gebäude mit nur einem Abschnitt). NICHT VERSCHÄRFT, WENN: Die Installation muss so erfolgen, dass eine Brandausbreitung vom Photovoltaikgenerator auf das Gebäude, in dem er eingebaut ist, vermieden wird. Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die in ein Bauvorhaben integrierte Photovoltaikanlage auf nicht brennbaren Dach- und/oder Fassadenkonstruktionen und -elementen (Klasse 0 gemäß Ministerialerlass 26.06.1984 bzw. Klasse A1 gemäß Ministerialerlass 10.03.2005) installiert wird. Gleichwertig ist auch das Anbringen einer Schicht aus feuerbeständigem Material von mindestens El 30 und nicht brennbar (Klasse 0 gemäß Ministerialerlass vom 26.06.1984 oder Klasse A1 gemäß Ministerialerlass vom 10.03.2005) zwischen den Photovoltaikmodulen und der Trägerfläche.

Photovoltaikanlagen - Brandschutzbestimmungen

Verzweifeln Sie nicht, es gibt für alles eine Lösung … vielleicht!!! Laden Sie das angehängte Dokument herunter.

MODULO: Installazione impianti fotovoltaici

Installazione impianti fotovoltaici (da 07/02/2012)

in attività soggette al DPR151

SCIA con dichiarazione di non aggravio

GRENZLINIENSITUATIONEN - WO EINE EI30-SCHICHT EINGERICHTET WERDEN SOLL

Das belüftete Dach basiert auf einer fortschrittlichen Technologie im Bereich der Dachisolierung und wird hauptsächlich beim Bau bewohnbarer Dachböden verwendet. Es besteht aus einer Dämmstoffplatte aus geschlossenzelligem, gesintertem expandiertem Polystyrol (EPS). Es ist selbstverlöschend, ungiftig, hygienisch und alterungsbeständig. Es ist mit hervorstehenden Stützen geformt, um Belüftungskanäle zu schaffen, und ist mit einer Platte aus Mehrschichtholz mit gekreuzten Flocken aus langen Phenolfasern (OSB/3) verbunden. Die OSB/3-Platte ist mit schimmelhemmenden, holzwurmhemmenden und wasserabweisenden Harzen vorbehandelt, weist eine hohe Druckfestigkeit auf, ist während der Verlegung begehbar und verformt sich nicht unter dem Gewicht der üblicherweise verwendeten Dachmaterialien (Terrakotta-, Beton-, kanadische Dachziegel usw.). Durch die spezielle Formgebung der Dämmplatte entsteht zwischen der Dämmung und dem Phenolholz eine Hinterlüftungskammer, die als Träger der Dacheindeckung dient. Durch die konstante und gleichmäßige Luftzirkulation im Inneren der Platte wird die von der Dacheindeckung übertragene Wärme abgeführt und die darunterliegenden Schichten vor Überhitzung geschützt. Durch diese Hinterlüftung wird die Dämmwirkung durch die Ableitung der Wärme vom Dachfirst erhöht und verstärkt, wodurch eine Temperaturabsenkung in den darunterliegenden Räumen um 8-10°C erreicht wird. Neben der durchzuführenden Risikobewertung „unter Berücksichtigung der Feuerwiderstandsklasse von außen bei Dächern und Dacheindeckungen sowie der Brandverhaltensklasse des Photovoltaikmoduls“ sind weitere Bewertungen zulässig, die dem Nachweis der Erreichung der Ziele des Leitfadens dienen. Wenn die Feuerwiderstandsklasse von Dächern und Dacheindeckungen sowie die Brandreaktionsklasse des Photovoltaikmoduls (Fall 3/a von Anhang B) berücksichtigt werden sollen, können die folgenden Kombinationen im Allgemeinen als akzeptabel angesehen werden: •Dächer der Klassifizierung Froof und PV-Modul der Klasse 1 oder einer gleichwertigen Brandreaktion; •Dächer der Klassifizierung Broof (T2, T3, T4) und PV-Module der Klasse 2 oder gleichwertiges Brandverhalten; •obere Deckschichten (Abdichtungs- und/oder Isolierpakete) der Klassifizierung Froof oder F, installiert auf EI 30-Dächern und PV-Modulen der Klasse 2 oder mit gleichwertiger Brandreaktion. Die Klassifizierung von Dächern und Dacheindeckungen muss sich auf die geltenden Verfahren zur Konformitätsbescheinigung (CE-Kennzeichnung) beziehen oder, falls diese nicht vorhanden sind, auf die Erklärung des Herstellers, die auf einem Prüfbericht eines gemäß dem Erlass des Innenministeriums vom 26. März 1985 zugelassenen italienischen Labors oder eines anderen in einem Land der Europäischen Union oder in den Vertragsstaaten des EWR-Abkommens anerkannten Labors basiert. Für die Bewertung der Feuerwiderstandsklasse von Dächern und Dacheindeckungen ist zu beachten, dass die 1. Version von UNI CEN/TS 1187 im Februar 2012 veröffentlicht wurde und die im technischen Leitfaden zitierte UNI ENV 1187:2007 ersetzt. Zu Informationszwecken sei darauf hingewiesen, dass in den Entscheidungen 2001/671/EG (ABl. EG L 235 vom 4. September 2001) und 2005/823/EG (ABl. EG L 307 vom 25. November 2005) der Europäischen Kommission das Klassifizierungssystem für die Feuerbeständigkeit von Dächern und Dacheindeckungen von außen aufgeführt ist. Zur Bewertung der Brandverhaltensklasse des Photovoltaikmoduls ist zu beachten, dass vom Bereich V des DCPST – Sektor Brandverhalten – am 28. März 2012 eine spezielle Entschließung zu den Methoden zur Durchführung von Brandverhaltenstests an PV-Modulen herausgegeben wurde. (Anhang C). Die Entschließung schreibt vor, dass die Labore ein spezielles Prüfzertifikat ausstellen müssen, in dem die Verwendung als „PHOTOVOLTAIK-PANEL“ angegeben wird. Das Prüfzeugnis bezieht sich auf das Panel selbst und nicht auf den Einsatzort. Risikobewertungen müssen von qualifizierten Technikern unterzeichnet werden, die in den Listen des Innenministeriums eingetragen sind.

Die Überprüfung der Installation eines EI 30-Panels unter Photovoltaikmodulen auf einem Dach mit der folgenden Stratigrafie: •Dachschicht: isoliertes Wellblech•Isolierung: Polyurethan (PU) Steinwolle (5 cm) erfordert die Analyse verschiedener regulatorischer und technischer Aspekte. Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten: 1. Feuerwiderstandsnachweis EI 30 EI 30 bezeichnet einen Feuerwiderstand von 30 Minuten hinsichtlich Dichtheit (E) und Wärmedämmung (I). Das EI 30-Paneel muss gemäß den geltenden Vorschriften zertifiziert sein (z. B. UNI EN 1365-2 für Bedachungen). Bei der Installation unter Photovoltaikmodulen muss die Kontinuität des passiven Brandschutzes gewährleistet sein. 2. Kompatibilität mit der Dachstratigraphie Wellblech: Das Vorhandensein eines Zwischenraums unter dem Blech kann das Verhalten im Brandfall beeinflussen. PU Steinwolle: Polyurethan ist brennbar und kann die Ausbreitung von Feuer fördern, während Steinwolle nicht brennbar ist und zum Brandschutz beiträgt. Es muss geprüft werden, ob durch die Installation der EI 30-Platte Wärmebrücken oder Unterbrechungen im Schutz entstehen. 3. Örtliche Vorschriften und Anforderungen Überprüfen Sie die Einhaltung der örtlichen Brandschutzbestimmungen (z. B. DM 03.08.2015 in Italien für Tätigkeiten, die der Feuerwehr unterliegen). Wenn die Leistung der PV-Anlage 20 kW übersteigt, können besondere Anforderungen an die Abschottung erforderlich sein. 4. Installation und Befestigung Das EI 30-Panel muss ausreichend an der Struktur verankert werden, um seine Brandschutzfunktion aufrechtzuerhalten. Beachten Sie Sicherheitsabstände zwischen den PV-Modulen und dem EI 30-Modul, um eine Überhitzung zu vermeiden. 5. Mögliche Systemzulassung Es wird empfohlen zu prüfen, ob das Gesamtsystem (Überdachung EI 30-Module PV-Anlage) bereits als Einzellösung geprüft und zertifiziert wurde. Wenn keine Zertifizierungen vorliegen, sind möglicherweise spezielle Tests erforderlich, um die Konformität sicherzustellen. Risikobewertungen müssen von qualifizierten Technikern unterzeichnet werden, die in den Listen des Innenministeriums eingetragen sind.